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 Betreff des Beitrags: Eigenmächtige Abwesenheit v. Zividienst / Dienstflucht
BeitragVerfasst: 25.02.2010, 11:44 
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Hallo Zusammen,

wie im Betreff schon angekündigt, habe ich Post bekommen, in der mir das Beschriebene vorgewurfen wird. Ich habe auch schon eine Einladung von der Kripo bekommen, wo ich mich dafür rechtfertigen muss.

Ich versuch mal schnell zu erklären, wie es bis hier gekommen ist.

2005 (ich 21 Jahre alt) sollte ich meinen Zivi ableisten. Da ich ein Jahrespraktika mit Aussicht auf eine Ausbildung absolviert habe, hat mein Arbeitgeber mit einem Schreiben meinen Zividienst zurückstellen können. Zwar wollte das Bundesamt f. Zivildienst jedes Jahr aufs neue eine Bescheinigung, dass ich noch Azubi bin, aber alles soweit i.O.

Die Ausbildung ging über 3 Jahre, die ich dann auch Mitte 2009 abgeschlossen habe. Im Herbst 2009 (ich 24) bekam ich Post, dass ich zum 01.10.2009 doch bitte meinen Zivildienst ableisten soll. (am 14.10 wurd ich 25). Daraufhin habe ich ein Schreiben an das BfZ verfasst, dass ich das nicht machen kann, da ich für die Firma hier unverzichtbar bin. Neben meinem Chef bin ich die einzige Person die übrig geblieben ist von 7, seit Sommer 2005, alle anderen wurden betriebsbedingt gekündigt.
In dem Schreiben habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es NICHT meine Absicht ist, mich dem Zividienst zu entziehen, dass es aber unter keinsten Umständen möglich ist, diese Firma zu verlassen, ohne dass sie geschlossen werden muss. Als Antwort kam nur, dass sie mir nicht glauben, dass ich mich bitte umgehenst bei meiner Zivildienststelle melden soll, da es sonst an die Kripo weitergeleitet wird. (Ich weiß von keiner Zivildienststelle, kann aber auch nicht ausschließen, dass Geschwister mal Post für mich entgegen genommen haben).

Jetzt habe ich eine Einladung zur Kripo bekommen, in der mir Zivildienstflucht vorgewurfen wird. Weniger als 30 Sekunden googlen hat es gedauert, bis ich gelesen habe, dass dies mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird.

Ich werde der Polizei natürlich das gleiche wie hier erzählen, nur jetzt frage ich mich: Mit welcher Strafe kann ich rechnen? Wie auch ans BfZ geschrieben, bin ich ja auch gewillt meinen Zivi machen, es geht aber nicht.

Sorry das ich mit der Tür hier ins Haus falle, ich weiß nicht was ich machen soll.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eigenmächtige Abwesenheit v. Zividienst / Dienstflucht
BeitragVerfasst: 25.02.2010, 13:18 
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Offensichtlich hat man dir einen Einberufungsbescheid zugeschickt, d.h. ein amtliches Schreiben, in dem angeordnet wird, dass du ab einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Dienststelle deinen Zivildienst anzutreten hättest.
Immerhin ist es möglich, dass er dir nicht zugegangen ist. Einberufungsbescheide werden per Einschreiben verschickt, d.h. da das BAZ davon ausgeht, dass er dir zugegangen ist, muss jemand anders den Bescheid für dich angenommen haben. Für den Vorwurf der Dienstflucht ist daher entscheidend, ob du die Möglichkeit hattest, davon Kenntnis zu nehmen. Wenn deine Geschwister Post für dich annehmen, dann gehe ich davon aus, dass du mit ihnen zusammen wohnst? Wenn dem so ist, warum haben sie dir den Bescheid vorenthalten? Hast du nicht gefragt, ob Post für dich gekommen sei?
Am besten hörst du dich mal bei deinen Geschwistern um. Wenn dabei herauskommen sollte, dass jemand von denen den Bescheid angenommen, aber ihn dir (absichtlich oder unabsichtlich) vorenthalten hat und dich an der daraus resultierenden fehlenden Kenntnisnahme keine Schuld trifft, kann dir logischerweise auch keine Dienstflucht vorgeworfen werden.

Zum Strafmaß kann ich wenig sagen, aber ich vermute mal, dass es in einem Fall wie dem deinen, wo maximal ein bedingter Vorsatz vorliegt, bei einer Geldstrafe bleibt oder das Verfahren sogar eingestellt wird - wenn du den Zivildienst unverzüglich antrittst. Da führt zunächst mal kein Weg dran vorbei - denn auch, wenn Zurückstellungsgründe bestehen, so gilt der Einberufungsbescheid, bis du wirksam zurückgestellt bzw. entlassen bist. Du musst dich unverzüglich bei deiner Dienststelle melden und den Zivildienst aufnehmen, alles andere wäre eine fortgesetzte Straftat, da du dich mittlerweile nicht mehr auf Unkenntnis berufen kannst. Anders sähe es möglicherweise nur aus, wenn der Einberufungsbescheid tatsächlich nicht wirksam zugestellt worden ist. Davon würde ich aber erstmal nicht ausgehen.

Du kannst, neben den Nachforschungen über den Verbleib des ersten Einberufungsbescheides, das BAZ bitten, dass dir erneut ein solcher zugestellt wird, da du bisher keinen bekommen hättest. Das ist möglicherweise auch für das Verfahren sinnvoll.

Achja, und weil es sich dabei um einen ernstzunehmenden Vorwurf handelt, empfehle ich dir, mit einem Strafverteidiger Rücksprache zu halten, der weiß im Zweifelsfall besser bescheid als wir hier. Auf der Website der Zentralstelle KDV gibt's eine Liste mit im Wehr- und Zivildienstrecht erfahrenen Anwälten.

Viel Erfolg.

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 Betreff des Beitrags: Re: Eigenmächtige Abwesenheit v. Zividienst / Dienstflucht
BeitragVerfasst: 25.02.2010, 13:28 
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mzudemi hat geschrieben:
Im Herbst 2009 (ich 24) bekam ich Post, dass ich zum 01.10.2009 doch bitte meinen Zivildienst ableisten soll. (am 14.10 wurd ich 25).

Wann genau war "im Herbst"? Und kannst du den Inhalt dieses Schreiben hier mal zitieren (ohne die persönlichen Angaben)? Das klingt nämlich verdächtig nach dem besagten Einberufungsbescheid.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eigenmächtige Abwesenheit v. Zividienst / Dienstflucht
BeitragVerfasst: 25.02.2010, 14:02 
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Kleiner Nachtrag: Du kannst auch unter Öffentliche Zustellung auf der Seite des BAZ schauen, ob einer der dort aufgeführten Bescheide dich betrifft (wobei das eigentlich nur Leute betrifft, deren Aufenthalt das BAZ nicht kennt, was bei dir ja nicht der Fall zu sein scheint).

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 Betreff des Beitrags: Re: Eigenmächtige Abwesenheit v. Zividienst / Dienstflucht
BeitragVerfasst: 25.02.2010, 14:15 
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Hallo,

vielen Dank für raschen und umfangreichen Antworten.

Ich müsste zu Hause nochmal nachsehen, dem Handeln nach zur Folge muss es sich ja um den Einberufungsbescheid gehandelt haben. Aber ich kann doch hier (auf der Arbeit) schlecht alles liegen und stehen lassen...? Ich habe das BAZ ja über diese Umstände hier informiert.

Wird es (jetzt noch) Möglich sein, ein freiwilliges soziales Jahr beim Fußballverein z.B. zu machen. So könnte ich weiterhin für diese Firma tätig sein, und nachmittags / abends eine Jugendmannschaft trainieren....?!

Ich bin leider nicht Rechtschutzversichert, ein Anwalt in der (scheinbar) aussichtslosen Situation ( :jail: ) wird ja mit Sicherheit mehr als 300-400 € kosten. Wenn es bis zu einer Verhandlung kommen wird, wird mir wahrschenlich auch nichts anderes übrig bleiben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eigenmächtige Abwesenheit v. Zividienst / Dienstflucht
BeitragVerfasst: 25.02.2010, 15:49 
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Hab mal den Absatz rausgesucht, wegen dem du dich eigenlich zurückstellen lassen könntest.

Zitat:
(6) Vom Zivildienst soll ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer auf Antrag auch zurück­gestellt werden, wenn er für die Erhaltung und Fortführung des elterlichen Betrie­bes oder des Betriebes seines Arbeitgebers oder für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung seiner Dienstbehörde unentbehrlich ist. In diesem Fall sind die Eltern, der Arbeitgeber oder die Dienstbehörde des anerkannten Kriegsdienstverweigerers antragsberechtigt und verpflichtet, den Wegfall der Voraussetzungen für die Unentbehrlichkeit dem Bundesamt anzuzeigen. Die Zurückstellung bedarf der Zustimmung des anerkannten Kriegsdienstverweigerers. Die Einberufung des anerkannten Kriegsdienstverweigerers ist bis zur Entscheidung über den Antrag auszusetzen.


Dir wurde wahrscheinlich nicht geglaubt, weil dein Arbeitgeber den Antrag stellen hätte sollen. Vllt hilft es noch bischen was, wenn der noch schnell so einen raushaut.
Um das Verfahren kommst du zwar nicht rum, aber das belegt zu mindest deine Glaubwürdigkeit.

Viel Glück dabei und einen möglichst milden Ausgang! :alright:

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 Betreff des Beitrags: Re: Eigenmächtige Abwesenheit v. Zividienst / Dienstflucht
BeitragVerfasst: 25.02.2010, 16:17 
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Hallo Biberzivi09,

lieben Dank dafür.

Im Nachhinein betrachtet kann ich mir gut vorstellen, dass meine Glaubwürdigkeit bei all den Geschichten die das BAZ schon kennt gen 0 tendiert, jedoch hätte man mich darüber informieren können bzw. nach einem Antrag meines Arbeitgebers verlangen können.
Da mein Termin schon morgen ist, wird sich ein Schreiben jetzt auch nicht mehr lohnen. Ich habe in meinem Schreiben ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich gewillt bin meinen Zivildienst abzuleisten, was jedoch aktuell nicht möglich ist.

Nun, ich werde dieses Forum mal auf dem Laufenden halten, nicht nur was mein Termin bei der Kriminalpolizei angeht :|


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 Betreff des Beitrags: Re: Eigenmächtige Abwesenheit v. Zividienst / Dienstflucht
BeitragVerfasst: 25.02.2010, 18:55 
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Noch ein Hinweis: Du bist nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten; du kannst dich genausogut schriftlich äußern. Nur Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichtes muss man folgen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Eigenmächtige Abwesenheit v. Zividienst / Dienstflucht
BeitragVerfasst: 26.02.2010, 09:48 
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Hallo PvanderLoewen,

danke für die Info; das speicher ich mal unter der Kategorie "gut zu wissen" ab:-)

Ich will die Schei**e (mit der Polizei) ja schnellstmöglich aus der Welt haben, daher werde ich den Termin heute auch wahrnehmen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eigenmächtige Abwesenheit v. Zividienst / Dienstflucht
BeitragVerfasst: 01.03.2010, 15:35 
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Die Polizei hat meine Aussage aufgenommen und nun zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Natürlich (leider auch verständlich) haben die mir nicht geglaubt, dass ich nie ein Einberufungsbescheid bekommen habe.

Man hat mich bei der Polzei darauf hingewiesen, dass mir eine Stelle zugeteilt wurden ist (in Baden Würtemberg / ca. 650 km von hier entfernt).
Ich habe heute die ganze Zeit rumtelefoniert und eine 100%ige mündliche Zusage für eine Zivildienststelle in meiner Gegend bekommen. Sofern das für das BAZ in Ordnung geht, würde ich alles vor Ort auch schriftlich klären können.
Der einzige Haken ist, dass ich sie erst ab Frühjahr 2011 hätte.

Das BAZ verlangt natürlich, dass ich sofort bei meiner Zivildienststelle antanze (mich auch sonst weiter strafbar mache). Da ich nichtmal genau weiß wo, und diese auch 650 KM entfernt ist, geht das nicht "mal eben".

Könnt Ihr mit Tipps dazu geben, wie ich das BAZ davon überzeugen kann, dem auch zuzustimmen?
Ich habe Angst wenn ich heute beim BAZ anrufe, da in absolut keinster Form auf Verständnis zu stoßen.
Soll mein Arbeitgeber besser mit denen kommunizieren? Soll ich das über ein Anwaltschreiben versuchen?

Weil Fakt ist ja weiterhin, dass ich nicht von heute auf morgen hier (Arbeit) weg kann. Bis zum Frühjahr 2011 wird sich aber ein Ersatz finden lassen.

Was soll ich tun?


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 Betreff des Beitrags: Re: Eigenmächtige Abwesenheit v. Zividienst / Dienstflucht
BeitragVerfasst: 01.03.2010, 16:11 
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mzudemi hat geschrieben:
Man hat mich bei der Polzei darauf hingewiesen, dass mir eine Stelle zugeteilt wurden ist (in Baden Würtemberg / ca. 650 km von hier entfernt).
Ich habe heute die ganze Zeit rumtelefoniert und eine 100%ige mündliche Zusage für eine Zivildienststelle in meiner Gegend bekommen. Sofern das für das BAZ in Ordnung geht, würde ich alles vor Ort auch schriftlich klären können.
Der einzige Haken ist, dass ich sie erst ab Frühjahr 2011 hätte.

Das wird wohl kaum funktionieren. Das Problem ist: Du bist schon längst Zivi, und du hast schon längst eine Zivildienststelle. Die Stelle in BaWü ist keine unverbindliche Empfehlung. Es geht für dich jetzt nicht mehr darum, irgendeine passende Lösung zu finden, wie du demnächst irgendwann den Zivildienst ableisten kannst, sondern darum, wie du ihn möglichst ohne weitere Probleme beendest, also um die Zeit von jetzt bis Ende Juni (bzw. bis Ende November, denn es ist möglich, dass du die Fehlzeit nachdienen musst). Du kannst höchstens versuchen, dich von BaWü in deine Nähe versetzen zu lassen, wenn du eine Stelle findest, die dich sofort nehmen würde.

Hast du den Brief des BAZ wiedergefunden, den du anfangs erwähnt hattest? Den wo das Datum 1.10. drinstand?

mzudemi hat geschrieben:
Soll ich das über ein Anwaltschreiben versuchen?

Ein Gang zu einem (idealerweise spezialisierten) Anwalt ist sehr angeraten, um den entstandenen Schaden nicht noch zu vergrössern.

mzudemi hat geschrieben:
Weil Fakt ist ja weiterhin, dass ich nicht von heute auf morgen hier (Arbeit) weg kann.

Fakt ist auch: Das ist egal. Du wurdest einberufen, nur das zählt. Und das BAZ wird bei deiner Vorgeschichte argumentieren können, dass die Einberufung alles andere als überraschend kam und dein Arbeitgeber während der rund vierjährigen(!) Zurückstellungsphase mehr als genug Zeit hatte, einen adäquaten Ersatz für dich aufzutreiben.

mzudemi hat geschrieben:
Was soll ich tun?

Ernsthaft: Tasche packen und in den Zug setzen. Auf diese Weise machst du wenigstens deutlich, dass du jetzt, wo du ganz zweifellos amtlich über deine Einberufung informiert wurdest, dich dieser nicht (mehr) widersetzt. Das bringt vielleicht etwas Verhandlungsmasse mit dem BAZ.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eigenmächtige Abwesenheit v. Zividienst / Dienstflucht
BeitragVerfasst: 01.03.2010, 16:49 
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Einen Strafverteidiger, der aufs Wehr-/Zivildienstrecht spezialisiert ist, solltest du auf jeden Fall kontaktieren.

Es führt kein Weg daran vorbei, unverzüglich den Dienst in der dir zugewiesenen Dienststelle aufzunehmen. Wenigstens jetzt kannst du dich nicht mehr darauf berufen, keine Kenntnis davon zu haben, d.h. spätestens seit du bei der Polizei darüber informiert wurdest, dass eine Einberufung zu einer bestimmten Dienststelle vorliegt, begehst du eine Straftat, wenn du nicht sofort dorthin fährst.
Wenn du die genaue Bezeichnung/Adresse der Dienststelle nicht weißt, so bitte das BAZ um Auskunft (telefonisch).
Da du zum Zivildienst einberufen bist, ruht dein Arbeitsverhältnis für die dauer des Zivildienstes. Das heißt du kannst nicht nur, du musst sogar sofort und von heute auf morgen von deiner Arbeit weg.
Für eine andere Dienststelle im Frühjahr 2011 ist es jetzt zu spät. Du kannst dich zwar, wie heffer bereits ausführte, um eine Versetzung in deine Heimatregion bemühen, aber das ist gegenüber der sofortigen Aufnahme des Dienstes in Baden-Württemberg nachrangig.

Das wird dir übrigens auch jeder Anwalt sagen.

Ich wundere mich übrigens ein bisschen, warum das BAZ die Polizei noch nicht eingesetzt hat, um dich dem Dienst zuzuführen. Bei der Bundeswehr wären die Feldjäger schon lange dagewesen. Das kann dir jedenfalls jetzt immer noch passieren, dass die Polizei kommt, um dich nach Baden-Württemberg zu deiner Dienststelle zu eskortieren - also fahr lieber selbst.

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 Betreff des Beitrags: Re: Eigenmächtige Abwesenheit v. Zividienst / Dienstflucht
BeitragVerfasst: 04.03.2010, 18:58 
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Naja du hast durch das fernbleiben vom Zivildienst aber auch wieder Geld gespart, was dir verloren gegangen wäre.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eigenmächtige Abwesenheit v. Zividienst / Dienstflucht
BeitragVerfasst: 04.03.2010, 19:30 
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Die Fehlzeit wird ja nicht geschenkt, 9 Monate werden höchstwahrscheinlich "drauf gehen". Nur dass so eben noch der Ärger dazukommt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eigenmächtige Abwesenheit v. Zividienst / Dienstflucht
BeitragVerfasst: 05.03.2010, 11:22 
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PvanderLoewen hat geschrieben:
Ich wundere mich übrigens ein bisschen, warum das BAZ die Polizei noch nicht eingesetzt hat, um dich dem Dienst zuzuführen. Bei der Bundeswehr wären die Feldjäger schon lange dagewesen.

Der sehr lange Zeitraum zumindest seit Oktober letzten Jahres wundert mich dabei auch; wahrscheinlich existiert tatsächlich noch ein anderes Schreiben mit einer Einberufung zum 1. Februar oder so. Das wäre jedenfalls eher die behördliche Reaktionszeit, die ich erwarten würde.

hegi hat geschrieben:
Nur dass so eben noch der Ärger dazukommt.

Exakt. Und ich glaube nicht, dass die gute Chance auf eine Vorstrafe das vermeintlich "gesparte" Geld aufwiegt... :disgusted:


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