Offensichtlich hat man dir einen Einberufungsbescheid zugeschickt, d.h. ein amtliches Schreiben, in dem angeordnet wird, dass du ab einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Dienststelle deinen Zivildienst anzutreten hättest.
Immerhin ist es möglich, dass er dir nicht zugegangen ist. Einberufungsbescheide werden per Einschreiben verschickt, d.h. da das BAZ davon ausgeht, dass er dir zugegangen ist, muss jemand anders den Bescheid für dich angenommen haben. Für den Vorwurf der Dienstflucht ist daher entscheidend, ob du die Möglichkeit hattest, davon Kenntnis zu nehmen. Wenn deine Geschwister Post für dich annehmen, dann gehe ich davon aus, dass du mit ihnen zusammen wohnst? Wenn dem so ist, warum haben sie dir den Bescheid vorenthalten? Hast du nicht gefragt, ob Post für dich gekommen sei?
Am besten hörst du dich mal bei deinen Geschwistern um. Wenn dabei herauskommen sollte, dass jemand von denen den Bescheid angenommen, aber ihn dir (absichtlich oder unabsichtlich) vorenthalten hat und dich an der daraus resultierenden fehlenden Kenntnisnahme keine Schuld trifft, kann dir logischerweise auch keine Dienstflucht vorgeworfen werden.
Zum Strafmaß kann ich wenig sagen, aber ich vermute mal, dass es in einem Fall wie dem deinen, wo maximal ein bedingter Vorsatz vorliegt, bei einer Geldstrafe bleibt oder das Verfahren sogar eingestellt wird - wenn du den Zivildienst unverzüglich antrittst. Da führt zunächst mal kein Weg dran vorbei - denn auch, wenn Zurückstellungsgründe bestehen, so gilt der Einberufungsbescheid, bis du wirksam zurückgestellt bzw. entlassen bist. Du musst dich
unverzüglich bei deiner Dienststelle melden und den Zivildienst aufnehmen, alles andere wäre eine fortgesetzte Straftat, da du dich mittlerweile nicht mehr auf Unkenntnis berufen kannst. Anders sähe es möglicherweise nur aus, wenn der Einberufungsbescheid tatsächlich nicht wirksam zugestellt worden ist. Davon würde ich aber erstmal nicht ausgehen.
Du kannst, neben den Nachforschungen über den Verbleib des ersten Einberufungsbescheides, das BAZ bitten, dass dir erneut ein solcher zugestellt wird, da du bisher keinen bekommen hättest. Das ist möglicherweise auch für das Verfahren sinnvoll.
Achja, und weil es sich dabei um einen ernstzunehmenden Vorwurf handelt, empfehle ich dir, mit einem Strafverteidiger Rücksprache zu halten, der weiß im Zweifelsfall besser bescheid als wir hier. Auf der Website der Zentralstelle KDV gibt's eine
Liste mit im Wehr- und Zivildienstrecht erfahrenen Anwälten.
Viel Erfolg.