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 Betreff des Beitrags: Studium im Zivi-Urlaub beginnen
BeitragVerfasst: 05.02.2010, 10:22 
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Weiß zufällig jemand von euch, ob man da nen extra Antrag stellen muss oder so was in der Art, wenn man schon während dem Resturlaub der Zivizeit das Studium beginnen will? Ich hab vor bis zum 14. März zu arbeiten und am 15. mim Studium loszufangen. Vorlesungsbeginn ist ja eh erst im April dann.

Danke für eure Antworten!

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 Betreff des Beitrags: Re: Studium im Zivi-Urlaub beginnen
BeitragVerfasst: 05.02.2010, 13:11 
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Nicht dass ich wüsste. Vorlesungsbeginn ist am 15. April, das Sommersemester fängt normalerweise am 1. April an (oder bist du an einer FH? Da ist das natürlich anders). Ein Studium zählt auch nicht als Nebentätigkeit. Das einzig Ungute ist, dass dir die Zivibezüge, die noch in's Semester fallen, aufs BAFöG angerechnet werden.

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Wehrdienst soll ab 2011 verkürzt werden. Diskussion dazu hier.


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 Betreff des Beitrags: Re: Studium im Zivi-Urlaub beginnen
BeitragVerfasst: 05.02.2010, 14:34 
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PvanderLoewen hat geschrieben:
Ein Studium zählt auch nicht als Nebentätigkeit.

Das BAZ behandelt es hier ausdrücklich unter dem Thema Nebentätigkeit insofern, als es verboten ist: "Nicht zulässig ist ... die Aufnahme oder Weiterführung eines Vollzeitstudiums [...]". Es ist also schon eine Nebentätigkeit, und zwar eine unzulässige solche. Der Leitfaden B6 "Nebentätigkeiten", Nr. 4.1 führt unter der Überschrift "Sonderfälle" dazu aus: "Unzulässig ist die Weiterführung oder Aufnahme eines Studiums während des Zivildienstes. Es ist davon auszugehen, dass ein ordnungsgemäß betriebenes Studium die Dienstleistung gefährdet bzw. den dienstlichen Belangen zuwiderläuft." Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung für die letzten Wochen der Dienstzeit, die im unmittelbar folgenden Unterpunkt 4.2 steht: "Nicht unter das Verbot einer Erwerbstätigkeit fallen die Aufnahme eines Studiums oder einer Tätigkeit im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses. In diesen Fällen kann eine Nebentätigkeit im Erholungsurlaub am Ende der Dienstzeit genehmigt werden." (Hervorhebung von mir.)

Im Klartext: Ein Studium während des Zivildienstes ist grundsätzlich verboten, kann am Ende der Dienstzeit aber als Ausnahme genehmigt werden. Das heisst auch, dass es auf dem üblichen Weg beantragt werden muss! (Da es so explizit im Leitfaden benannt ist, dürfte hierbei ein Anspruch auf Genehmigung bestehen, sofern nicht erhebliche dienstliche Gründe dem entgegenstehen.)

Nachtrag für Biberzivi: Wenn das Semester erst nach dem Ende deiner Dienstzeit beginnt, brauchst du natürlich keine Genehmigung für die Vorbereitung darauf, auch wenn du noch als Zivi im Urlaub die ersten Bücher wälzt. Die Genehmigung ist nur nötig, wenn sich Dienstzeit und Semester überschneiden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Studium im Zivi-Urlaub beginnen
BeitragVerfasst: 08.02.2010, 08:16 
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Ok, danke für die Info. Dann werd ich das mal beantragen irgendwie.

Ach ja, Dienststelle ist schon lange informiert, denen ist natürlich egal, was ich in meinem Urlaub mache. Daher schätz ich müssts schon gehen.

Is des schlimm, wenn ich mich schon mal in der FH anmelde, während der Antrag noch läuft?

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