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 Betreff des Beitrags: Paragraphen, Gesetztestexte
BeitragVerfasst: 04.02.2010, 14:08 
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Hallo!

Ich hab mich gefragt, ob jemand weiß, wo man die genauen Gesetztestexte für die Mietbeihilfe findet. Vor allem für diesen "dringenden Bedarf" bei mehr als 100km/3std

Hier findet man z.B. was zur dienstlichen Unterkunft, aber nichts konkretes wegen den 100km...
http://www.zivildienst.de/cln_027/lang_ ... __nnn=true

Ich glaub es wär ganz praktisch, wenn man sich ne Wohnung mieten will, und dem Vermieter beweisen kann, dass die Unterkunft gesetzlich erstattet wird. Damit er die Sicherheit hat, das Geld zu bekommen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Paragraphen, Gesetztestexte
BeitragVerfasst: 04.02.2010, 19:48 
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Entsprechende Threads: http://www.zivi-treffpunkt.de/phpbb3/viewtopic.php?t=1167; http://www.zivi-treffpunkt.de/phpbb3/viewtopic.php?t=1505; http://www.zivi-treffpunkt.de/phpbb3/viewtopic.php?f=27&t=479&start=0. Die Suche danach hat ca. 2 Minuten gedauert, d.h. für jemanden der sich im Forum nicht so gut auskennt dauert's vermutlich ca. 5 Minuten.

Das wichtigste ist hier zusammengefasst, ich zitiere mich mal wieder:
PvanderLoewen hat geschrieben:
Ich zitiere mal mich:
PvanderLoewen hat geschrieben:
Und um jetzt ein für alle mal alle Missverständnisse auszuräumen: Wer heimatfern einberufen wird, hat Anspruch auf Erstattung seiner vollständigen Mietkosten durch die Unterhaltssicherungsbehörde!

Zitat aus Erlass des Familienministeriums vom 15.02.2002:
Zitat:
Ein dringender Bedarf (und damit der Anspruch auf Mietbeihilfe, P.T.) ... liegt dann vor, wenn der Dienstleistende aus Gründen, denen er sich vernünftigerweise nicht entziehen kann, aus der bisherigen Familienwohnung ausziehen muss. Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Zivildienstleistende weit entfernt von seiner Familienwohnung zur Ableistung des Zivildienstes einberufen wird, ohne dass ihm eine dienstliche Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.


"Weit entfernt" bedeutet in der Regel mehr als 100 km, aber es gibt gute Gründe, anzunehmen, dass auch niedrigere Entfernungen als zwingender Grund gelten können - z.B. bei fehlenden öffentlichen Verkehrmitteln oder ähnlichem.

Bei Interesse: Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Urteil vom 21.11.1991 - 11 S 1969/91
Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 7.11.2000 - 10 VG W 1689/2000.

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Wehrdienst soll ab 2011 verkürzt werden. Diskussion dazu hier.


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