ICH!! hat geschrieben:
Nun musste ich vor zwei Wochen zur Verwaltung und der Abteilungsleiter hat mich mündlich abgemahnt und mir gesagt, ich sei von nun an zwei Wochen auf Bewährung da und würde ansonsten die Kündigung bekommen.
Das ist eine leere Drohung, denn Zivis können nicht gekündigt werden. Du bist kein Arbeitnehmer der Dienststelle, sondern stehst in einem Dienstverhältnis mit dem Staat. Die Dienststelle kann höchstens beim BAZ beantragen, dich versetzen zu lassen; bei diesem Vorgang würdest du dann auch angehört werden.
Die Dienststelle hat das Recht, dir einen anderen Zivildienstplatz mit einem anderen Aufgabenbereich zuzuweisen, auch wenn du ursprünglich nur für einen bestimmten Bereich dort angefangen hast. Dein Einverständnis ist dazu nicht notwendig.
Zu den Themen Versetzung und Umsetzung siehe auch
hier.
Du kannst als Ausweg natürlich versuchen, dir eine andere Dienststelle zu suchen und selbst eine Versetzung zu beantragen, aber bei drei Monaten Restzeit ist das schwierig. Über ungerechte Behandlung kannst du dich beim Regionalbetreuer beschweren; da wäre es allerding sicher nützlich, wenn du das irgendwie nachweisen könntest (z.B. durch Aussagen anderer Zivis oder so).