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Hi Leute ich habe seit gestern ein Disziplinarverfahren am Hals Ich arbeite im Bauamt meiner Heimatstadt. Das Bauamt liegt außerhalb des Rathauses und meine Dienststellenleiterin sitzt im Rathaus und deshalb sehe ich sie nur selten. Was auch gut so ist da ich mich von Anfang an nicht gut mit ihr verstanden habe, da sie ihren Bekannten die Stelle zukommen lassen wollte aber ich mich (da ich schon ein Jahr vor Dienstantritt beworben hatte und eine mündliche Zusage hatte) bis zum stellvertretenden Bürgermeister gewendet habe damit ich diese Stelle bekomm. Alle Mitarbeite haben Gleitzeitkonten können also gehen und kommen wann Sie wollen auch ich habe so ein Konto und miss an einem Automat stechen. am 5.1.2010 hat meiner Meinung nach der Automat irgend etwas falsch eingetragen und in meinem arbeitszeitkonto ist ein Stundenplus von 7 Stunden entstanden das ist mir dann auch erst später aufgefallen weil ich nicht jeden Tag mein stundenkonto anschaue ...jetzt wird mir vorgeworfen, das ich den Automat absichtlich falsch bedient habe und mir somit stunden erschlichen habe, was aber echt nicht der Fall ist ...ich habe mir einfach nicht viel dabei gedacht weil ich eh jeden Tag unterschiedliche Arbeitszeiten habe und ich nicht gegen paar Überstunden auf meinem Konto hatte und es konnte uach mit der Urlaubsverrechnung von weignachten zusammenhängen, da das Zeitkonto eh nur wöchentlich aktualisiert wird. ...desweiteren wird mir nun vorgeworfen das ich mehrfach 10min verspätet zum Dienst erschienen bin aber dadurch kein minus entstanden ist, da ich dann abends länger gemacht habe ...meine Dienstellenleiterin sagte mir erst im Dezember das ich die Gleitzeit wie die anderen mitarbeite gar nicht nutzen darf (aber woher soll ich das wissen) und außerdem: 3.3 Arbeitszeit (§ 32 Abs. 1 ZDG) Für die Arbeitszeit des Zivildienstleistenden sind die Vorschriften maßgebend, die an dem ihm zugewiesenen Arbeitsplatz für vergleichbar beschäftigte Vollzeitkräfte gelten oder gelten würden ...mit meinem Regio habe ich gesprochen und er meinte das in meinem Fall eine Ermahnung völlig ausreicht aber da meine Dienststellenleiterin ein Disziplinarverfahren eröffnet hat muss er dem nachkommen und kann das auch nicht so einfach rückgängig machen ...deswegen soll ich nun die geringstmögliche Strafe von 45 € zahlen ABER WARUM???
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