Stell dir vor, du leistest deinen Zivildienst an einer Dienststelle und alle hauptamtlichen Mitarbeiter fangen an, zu streiken, so, daß du deiner Arbeit selbst auch nicht mehr nachkommen kannst. Was jetzt?
Entweder, dein Vorgesetzter ordnet die eine konkrete Arbeit für diesen Zeitraum an, oder, er ordnet keine Arbeit an. In letzterem Fall brauchst du natürlich auch keine Arbeit zu leisten.
Der Tag darf von der Dienststelle als regulärer freier Tag verbucht werden (muß aber nicht). Es ist jedoch nicht zulässig, Streiktage von der Urlaubszeit des Zivis abzuziehen.