Sonderurlaub

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Sonderurlaub, ist Urlaub, den du zusätzlich zu den Standardmäßigen 20 Urlaubstagen bekommen kannst.
Es gibt zwei Arten:
- Sonderurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge
- Sonderurlaub unter Wegfall der Geld und Sachbezüge

Rüstzeiten/Werkwochen
Mindestens einmal in deiner Dienstzeit darfst du Sonderurlaub und Belassung der Geld- und Sachbezüge beantragen, um an Werkwochen oder Rüstzeiten der Kirche teilzunehmen.
Der Antrag muß an die Dienststelle gestellt werden und ist von ihr zu genehmigen, wenn keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Maximal kannst du 5 Tage Sonderurlaub erhalten.
Möchtest du ein zweites Mal Sonderurlaub für Rüstzeiten/Werkwochen in Anspruch nehmen, stellst du den Antrag auch an deine Dienststelle. Diese leitet ihn an die zuständige Verwaltungsstelle.
Bei einer dritten Inanspruchnahme des Sonderurlaubes mußt du eine schriftliche Begründung mit beifügen.

Nach der Veranstaltung mußt du deiner Dienststelle eine Teilnahmebescheinigung vorlegen.

Für evangelische oder katholische Kirchentage kannst du bis zu drei Tagen Sonderuraub erhalten.

Andere Gründe für Sonderurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge
Wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, kannst du für folgende Ansprüche Sonderurlaub bekommen (Auswahl der wichtigsten):
- Für die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen
- berufliche Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
- staatspolitische Bildungsveranstaltungen
- für Lehrgänge zur Ausbildung zum Jugendgruppenleiter
- Teilnahme an Tagungen der Kirchen oder öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, wenn der Dienstleistende auf Anordnung der Kirchenleitung oder obersten Leitung der Religionsgemeinschaft als Delegierter oder als Mitglied eines Verwaltungsgremiums der Kirche oder der Religionsgemeinschaft teilnimmt
- Für die freiwillige Teilnahme am Kriegsgräbereinsatz (nur die Hälfte der erforderlichen Zeit kann als Sonderurlaub genommen werden)
- Niederkunft der Ehefrau
- Tod des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils des Dienstleistenden
- Umzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlass
- Vorstellungsgespräche, Eignungstests usw. bei einem potentiellen späterem Arbeitsgeber
- Für die Teilnahme an internationalen Berufswettbewerben und den dazugehörigen Vorbereitungswettkämpfen auf Bundesebene
- Für die Teilnahme an ganztägigen fachberuflichen oder allgemeinberuflichen Bildungsmaßnahmen, die im Rahmen der Berufsförderung bezuschusst werden
- Für vorbildliche Pflichterfüllung und hervorragende Einzelleistungen im Zivildienst
- Für die Teilnahme an von der Bundesregierung geförderten Wettbewerben für Jugendliche auf künstlerischem, musischem und wissenschaftlichem Gebiet
- amtlicher, insbesondere gerichtlicher oder polizeilicher Termine, soweit sie nicht durch private Angelegenheiten des Dienstleistenden veranlasst sind

Die komplette Liste ist nachzulesen im Leitfaden für die Durchführung des Zivildienst Abschnitt E 5

Die Anträge sind rechtzeitig bei der Dienststelle zu stellen.

Sonderurlaub unter Wegfall der Geld und Sachbezüge

Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge kann in besonderen Härtefällen gewährt werden. Wenn er 3 Monate übersteigt, muß die Zeit nachgedient werden.
Die Einzelfälle sind nachzulesen im Leitfaden für die Durchführung des Zivildienst Anschnitt E 6