Wer vor dem Zivildienst gearbeitet hat und seine Einkommenssteuererklärung während dem Zivildienst oder danach macht,
um noch Steuern zurückzubekommen, der muss das Zivildiensteinkommen überhaupt nicht angeben, da der Zivi-Sold steuerfrei ist.
Zu beachten ist lediglich, dass das Jahreseinkommen nicht über derzeit 7600 Euro und ein paar Zerquetschte (Zivi-Sold + anderer Lohn) liegen darf.
Diese Infos zur Einkommenssteuererklärung treffen meist auf Schüler zu, die vor dem Zivildienst gearbeitet haben.