Arbeitszeit für Zivildienstleistende ist eigentlich ganz einfach, trotzdem werden hierzu mit die meisten Fragen gestellt. Deswegen hier mal die wichtigsten Regelungen aufgelistet.
1. Bestimmungen des Zivildienstgesetzes und des Leitfadens
"§ 32 Arbeitszeit; innerer Dienstbetrieb
(1) Die Arbeitszeit des Dienstleistenden richtet sich nach den Vorschriften, die an dem ihm zugewiesenen Arbeitsplatz für einen vergleichbaren Beschäftigten gelten oder gelten würden. Soweit solche Vorschriften nicht bestehen, finden die für Bundesbeamte geltenden Vorschriften über die Arbeitszeit entsprechende Anwendung."
Der letzte Satz hat hierbei praktisch keine Bedeutung, da man kaum eine Dienststelle finden wird, bei der keine hauptamtlich beschäftigten Vollzeitkräfte sind.
Weiterhin schreibt der Leitfaden in Abschnitt D3 , 2.3 vor: "Eine Beschäftigung länger als 48 Stunden durchschnittlich pro Siebentageszeitraum ist nicht zulässig."
2. Arbeitszeit
Die Regelungen der Arbeitszeit für hauptamtliche Vollzeitkräfte, nach denen sich wie unter 1. dargelegt, auch die für Zivildienstleistende zu richten haben, sind an das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gebunden. Die Bestimmungen hier sind recht einfach. Hier ist in § 3 festgelegt, dass die tätliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf, jedoch eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden möglich ist, wenn im Schnitt innerhalb von 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden.
Wenn für die Hauptamtlichen eine 5-Tage-Woche vorgeschrieben ist, dann haben auch Zivildienstleistende Anspruch darauf. Gesetzlich ist es aber auch möglich, dass eine 6-Tage-Woche vorgeschrieben ist, wodurch Zivildienstleistende dann auch nur diese verlangen können. Hierzu bestimmt § 11 ArbZG, dass Sonntage grundsätzlich beschäftigungsfrei bleiben müssen, jedoch bestimmte Ausnahmen zulässig sind, weshalb dann allerdings innerhalb von 2 Wochen als Ausgleich ein eigentlicher Arbeitstag beschäftigungsfrei bleiben muss. 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
Dies bedeutet letztlich: Es besteht gesetzlicher Anspruch nur auf einen freien Tag in der Woche bzw. zwei freie Tage innerhalb von 2 Wochen.
3. Ruhezeit
§ 5 des ArbZG schreibt vor, dass zwischen zwei Arbeitsschichten mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen müssen. Laut Abs. 2 ist es jedoch möglich, diese Ruhezeit z.B. in Krankenhäusern, in Beherbergungsstätten und noch einigen Ausnahmen auf 10 Stunden zu verkürzen, und dafür einen anderen Ruhezeitraum innerhalb von 4 Wochen auf 12 Stunden zu verlängern.
4. Pausen
Jeder Arbeitnehmer, also auch Zivildienstleistende, die länger als 6 Stunden pro Schicht arbeiten, haben Anspruch auf eine halbe Stunde Ruhepause, die im Vorraus feststehen muss und gegebenenfalls auf zwei 15-Minütige Pausen aufgeteilt werden kann. Wer länger als 9 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf 45 Minuten Pause.
Sind für Zivildienstleistende erst ab dem 4. Dienstmonat möglich. Die Dienststelle muss innerhalb von zwei Monaten eine Ausgleichsmöglichkeit bieten.
6. Minusstunden
Gibt es nicht. Wenn die Dienststelle einen Zivildienstleistenden früher nach hause schickt, weil keine Arbeit da ist, können hieraus keine Minusstunden entstehen. Dienststellen sind verpflichtet, ZDL auslastend zu beschäftigen.
7. Nachtarbeit
Ist für den Leitfaden jede Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Diese ist für Zivildienstleistende nur zulässig, wenn sie auch hauptamtliche Mitarbeiter durchführen, und auch nur im selben Umfang wie diese. Wenn zwischen 22 Uhr und 6 Uhr mindestens 3 Stunden tatsächlicher Dienst geleistet wird, besteht Anspruch auf eine weitere Mahlzeit.
Achtung: Von den hier genannten Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes kann durch Tarifverträge teilweise abgewichen werden. Es empfiehlt sich immer, sich über die genauen Arbeitszeiten schlau zu machen, beispielsweise, indem man sich von hauptamtlichen Vollzeitkräften Kopien ihrer Arbeitsverträge ausleiht, oder indem man sich direkt an den Vorgesetzten/die Vorgesetzte wendet, mit der Bitte um eine Kopie der üblichen Bestimmungen oder des Tarifvertrages.
diese Ausführungen werden gelegentlich noch fortgesetzt, z.B. Infos zum Bereitschaftsdienst werden beigefügt.