Personalakten

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Über jeden Zivildienstleistenden werden Personalakten geführt. Hier ein kleiner Überblick, wo es Akten über euch gibt, und wie Akteneinsicht erlangt werden kann.

1. Sobald ihr anerkannter Kriegsdienstverweigerer seid, führt das Bundesamt für den Zivildienst eine Personalakte über euch. Diese enthält z.B. euren Verweigerungsantrag. Sobald ihr Dienstleistender seid, natürlich auch Infos über eure Dienststelle und euren Zivildienstplatz.
Zu dieser Akte gibt es eine Teilakte, die sogenannte Tauglichkeitsakte, welche Informationen über eure Gesundheit enthält - also das Ergebnis der Einstellungsuntersuchung, Verwendungsausschlüsse, Krankschreibungen, Arztbesuche, Medikamente und andere Leistungen der Heilfürsorge. Die Tauglichkeitsakte wird während eures Zivildienstes vom ärztlichen Dienst des Bundesamtes geführt.
In die Personalakte werden auch Informationen zu Disziplinarmaßnahmen aufgenommen, diese werden allerdings nach Verlauf einiger Jahre wieder gelöscht. Die Personalakte des Bundesamtes wird - sofern sie das Bundesarchiv nicht archivieren will - vernichtet, wenn ihr das 45. Lebensjahr vollendet.

2. Nebenakten zur Personalakte werden von den Verwaltungsstellden der Zivildienststellen sowie von den Zivildienststellen selbst geführt. Hierin sind z.B. eure Bewerbungen um einen Zivildienstplatz, Dienstunfähigkeitsbescheinigungen, eure individuelle Tätigkeitsbeschreibung etc. enthalten, ebenfalls das Ergebnis der Einstellungsuntersuchung ohne Diagnose. Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen werden ebenfalls aufgenommen, ebenso der Einberufungs- und Entlassungsbescheid des BAZ. Die Nebenakte der Dienststelle muss 6 Wochen nach eurer Entlassung der Verwaltungsstelle zugeleitet werden.

3. Akteneinsicht: Dem Zivildienstpflichtigen bzw. -Leistenden muss stets Einsicht in seine Akte gewährt werden, wenn er dies beantragt. Einsicht in die Dienststellenakte ist unproblematisch, da diese in der Dienststelle aufbewahrt wird. Über die Akte der Verwaltungsstelle gibt es scheinbar keine gesetzliche Regelung, vermutlich würde sie der Dienststelle übersandt.
Akteneinsicht in die Personal- oder Tauglichkeitsakte des BAZ findet in einer Zivildienstgruppe oder im Kreiswehrersatzamt statt, einem bevollmächtigten Rechtsanwalt wird die Akte auf Antrag zugesendet. Die Anfertigung von Kopien aus der Akte ist normalerweise zulässig, es sei denn, dienstliche Gründe stehen dem entgegen.

Ich hoffe, euch hiermit einen kleinen Überblick verschafft zu haben. Quelle: Zivildienst-Personalakten-Verordnung, Bundesgesetzblatt I 2002, 4025.