Viele Leute stellen sich die Frage, wie der Zivildienst bei der Vergabe
von Studienplätzen berücksichtigt wird.
Die ZVS (Zentralstelle für Vergabe von Studienplätzen) besagt hierzu,
dass 25% der bundesweit nach NC (Numerus Clausus) zu vergebenden
Studienplätze auf Grund der Wartezeit zugewiesen werden. Dabei wird
eine bundeweite Rangliste gebildet.
Das Sortierkriterium ist hierbei die Zeit, die zwischen Abitur und Studienbeginn vergangen ist. Innerhalb einer Gruppe mit Personen, die die gleiche Wartezeit haben, wird nach Abiturnote sortiert, in diese Warteliste sich selbst einzutragen ist aber nicht nötig, dies geschieht automatisch bei der Bewerbung.
Die ZVS berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulreife vergangen sind.