Sonderurlaub für die Teilnahme am 32. Deutschen Evangelischen Kirchentag

Zivildienstleistenden, die Veranstaltungen des evangelischen Kirchentags vom 20. - 24. Mai in Bremen wahrnehmen wollen, ist es möglich, bis zu 3 Tage Sonderurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge zu beantragen.

Unter www.kirchentag.de gibt es Programme und Veranstaltungen im Überblick.

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Quelle: Zivildienst.de