Während des FSJ haben die Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Leider scheint das die Kindergeldkasse nicht zu wissen, da sie fast immer standardmäßig das Kindergeld streicht und man dann in der Nachweispflicht ist. Dabei ist es wichtig zu wissen, daß einem das Kindergeld im FSJ - anders als im Zivildienst - weiterhin zusteht. Einzige Ausnahme: Das Gesamteinkommen des FSJlers übersteigt 7.188 Euro im Jahr. Die kann zum Beispiel durch Nebeneinkünfte passieren.